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AGB 
Verkaufs‑, Liefer- und Zahlungsbedingungen

1. Geltung

Für sämt­liche Rechts­ge­schäfte mit uns gelten aus­schließlich die fol­genden Verkaufs‑, Liefer- und Zah­lungs­be­din­gungen. Bedin­gungen des Käufers, die unseren Bedin­gungen wider­sprechen, sind für uns unver­bindlich, es sei denn, dass wir diese Bedin­gungen aus­drücklich schriftlich anerkennen.

2. Schriftform

Alle Ver­ein­ba­rungen bedürfen der Schriftform. Neben­ab­reden und sonstige Bedin­gungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.

3. Auf­träge

Schrift­liche und münd­liche Auf­träge sind für uns nur ver­bindlich, wenn wir sie mit einer schrift­lichen „Auf­trags­be­stä­tigung“ ange­nommen haben.

4. Preise

a) Unsere Preise ver­stehen sich ab Werk Plat­ten­hardt, rein netto, sofern keine ander­wei­tigen Ver­ein­ba­rungen getroffen sind. Die vom Käufer zu zah­lende gesetz­liche Mehr­wert­steuer ist nicht ent­halten; wir berechnen den zum Zeit­punkt der Lie­ferung gül­tigen Umsatz­steu­ersatz.
b) Ist der Kauf­preis in einer fremden Währung fest­gelegt und tritt zwi­schen dem Kauf­ab­schluss und der Zahlung eine Änderung der Wäh­rungs­pa­rität ein, so haben wir Anspruch auf min­destens den Betrag, der dem Kauf­preis nach deut­scher Währung zum Zeit­punkt des Ver­trags­ab­schlusses entspricht.

5. Lie­ferzeit

a) Die von uns ange­gebene Lie­ferzeit gilt annä­hernd. Sie beginnt mit dem Tag der Aus­stellung der Auf­trags­be­stä­tigung. Lie­ferung ist der Tag der Ver­ladung oder, wenn wir nicht selbst ver­senden, der Tag der Ver­sand­be­reit­schaft.
b) Innerhalb der Lie­ferzeit sind wir berechtigt, Teil­lie­fe­rungen vorzunehmen.

6. Lie­fer­menge, Gewichtsfeststellung

a) Wir sind berechtigt, die ver­ein­barte Lie­fer­menge um 2 % zu über­schreiten oder zu unter­schreiten. Der Lie­fer­preis ändert sich dadurch nicht.
b) Ist die Menge mit „ca.“ oder „dergl.“ bezeichnet, so kann der Käufer Unter- oder Über­ge­wichte bis zu 5 % nicht bean­standen. Der Preis richtet sich nach der gelie­ferten Menge.
c) Son­der­an­fer­ti­gungen werden nach Mög­lichkeit auf die gewünschte Menge abge­stellt. Dabei sind Überoder Unter­ge­wichte auch über 5 % zulässig. Der Preis richtet sich nach der gelie­ferten Menge.

7. Rück­tritts­recht bei höherer Gewalt

Bei Natur­ka­ta­strophen, Unruhen, behörd­lichen Maß­nahmen, Trans­port­stö­rungen, Streiks, Aus­sper­rungen, Betriebs­stö­rungen, sowohl in unserem Bereich als auch im Bereich unserer Zulie­fe­rer­be­triebe, können wir vom Vertrag ganz oder teil­weise zurück­treten oder ihn zu einem anderen Zeit­punkt aus­führen, ohne dass dem Käufer hieraus Ansprüche gegen uns entstehen.

8. Trans­port­gefahr

Wenn die Ware unser Werk ver­lässt, ganz gleich, ob der Transport durch Spe­diteur, Bahn oder Selbst­ab­ho­le­r­fahrzeug erfolgt und bei fracht­freier Lie­ferung, geht die Transport- und jede andere Gefahr auf den Käufer über. Dies gilt auch beim Transport mit unseren werks­ei­genen Fahr­zeugen, sofern uns nicht bei der Auswahl des Fahrers oder der Bereit­stellung des Fahr­zeugs ein grobes Ver­schulden trifft.

9. Män­gel­rügen

a) Män­gel­rügen können von uns nur dann berück­sichtigt werden, wenn sie innerhalb 8 Tagen nach Eingang der Lie­ferung beim Käufer geltend gemacht werden.
b) Ist der Min­derwert nicht höher als 5 % des Waren­wertes, so hat der Käufer nur Anspruch auf Her­ab­setzung des Kauf­preises. Wir sind jedoch auch in diesem Fall berechtigt, die Ware zurück­zu­nehmen und unver­züglich Ersatz zu den ver­ein­barten Preisen und Bedin­gungen zu liefern. Dabei ent­ste­hende Unkosten tragen wir.
c) Ist der Min­derwert höher als 5 %, so sind wir berechtigt, innerhalb einer Frist von 3 Geschäfts­tagen nach Empfang der Mit­teilung über den Min­derwert zu klären, ob wir unver­züglich Ersatz­lie­ferung vor­nehmen. Machen wir von diesem Recht innerhalb dieser Frist keinen Gebrauch, so kann der Käufer aa) die Ware unter Abzug des Min­der­wertes über­nehmen oder bb) Rück­gän­gig­ma­chung des Ver­trages ver­langen. Ver­langt der Käufer Rück­gän­gig­ma­chung des Ver­trages, sind wir berechtigt, unver­züglich Ersatz zu den ver­ein­barten Preisen und Bedin­gungen zu liefern.
d) Wei­ter­ge­hende Ansprüche des Käufers, ins­be­sondere auf Ersatz unmit­tel­baren oder mit­tel­baren Schadens ·sind ausgeschlossen.

10. Pro­be­nahmen

Im Falle einer Män­gelrüge sind wir berechtigt, innerhalb von 10 Tagen eine Nach­be­mus­terung der gelie­ferten Ware durch einen ver­ei­digten Metall­pro­ben­nehmer vor­nehmen zu lassen. Beide Par­teien sind berechtigt, bei der Pro­be­ent­nahme zugegen zu sein oder sich ver­treten zu lassen. Pro­be­nahmen und Ana­lysen werden nach der neu­esten Ausgabe von EN ISO 11125 vorgenommen.

11. Aus­schluss von Schadensersatzanspüchen

Ansprüche des Käufers auf Ersatz direkten oder indi­rekten Schadens gleich aus welchem Rechts­grund, sind aus­ge­schlossen, es sei denn, wir haben den Schaden vor­sätzlich oder grob fahr­lässig verursacht.

12. Eigen­tums­vor­behalt

a) Bis zur völ­ligen Bezahlung des Kauf­preises, ein­schließlich aller Neben­for­de­rungen aus allen unseren Geschäften mit dem Käufer, behalten wir uns das Eigentum an den gelie­ferten Waren vor.
b) Der Käufer ist ver­pflichtet, die uns gehö­rende Ware in geson­derten, ent­spre­chend gekenn­zeich­neten Posten zu lagern.
c) Die Ware ist in der üblichen Weise gegen Feuer und sonstige Schäden zu ver­si­chern.
d) Eine Ver­fügung über die gelie­ferte Ware außerhalb des ordent­lichen Geschäfts­be­triebes, z.B. Ver­pfändung oder Siche­rungs­über­eignung, ist dem Käufer bis zur Erfüllung unseres Gesamt­an­spruches untersagt.
e) Von einer Pfändung unserer Waren hat uns der Käufer unver­züglich zu benach­rich­tigen.
f) Der Käufer ist berechtigt, die Ware im Rahmen des ord­nungs­ge­mäßen Geschäfts­ver­kehrs der Voll­zahlung wei­ter­zu­ver­äußern und an seinen Käufer aus­zu­liefern. Sämt­liche For­de­rungen, die der Käufer aus der Wei­ter­ver­äu­ßerung oder Wei­tergabe der gelie­ferten Ware an Dritte erwirbt, werden, solang wir For­de­rungen gegen den Käufer haben, im Voraus an uns zur Sicherung unserer Ansprüche abge­treten. Wir sind jederzeit berechtigt, eine Auf­stellung der unter Eigen­tums­vor­behalt gelie­ferten Waren und der aus den Wei­ter­ver­käufen ent­ste­henden For­de­rungen zu ver­langen. Die Auf­stellung hat die Anschrift des Drit­ter­werbers, die Höhe des Kauf­preises und das Datum des Kauf­ge­schäftes zu enthalten.

13. Ver­wendung der gelie­ferten Ware

a) Die Ware darf, falls nicht etwas anderes ver­einbart ist, nur im Betrieb des Käufers ver­wendet werden. Dies gilt nicht für Händler.
b) Nicht ver­trags­gemäße Ver­wendung der Ware berechtigt uns, Scha­den­ersatz zu ver­langen oder vom Vertrag zurückzutreten.

14. Zah­lungs­be­din­gungen

a) Die Zahlung ist binnen 30 Tagen nach Waren­erhalt zu leisten. Sofern die Rechnung später aus­ge­stellt wird, ist die Zahlung 30 Tage nach Rech­nungs­erhalt fällig. Schecks und Wechsel werden nur vor­be­haltlich der Ein­lösung bzw. Dis­kon­tier­mög­lichkeil ange­nommen. Kosten für Dis­kon­tierung und Ein­ziehung gehen bei Zahlung durch Wechsel zu Lasten des Käufers.
b) Bei Zah­lungs­verzug des Käufers können wir Ver­zugs­zinsen ver­langen, wie wir sie bei Inan­spruch­nahme eines Bank­kredits zu bezahlen haben. Ferner sind wir berechtigt, weitere Lie­fe­rungen zurück­zu­halten.
c) Treten in den Ver­hält­nissen des Käufers Ände­rungen ein, die seine Kre­dit­wür­digkeit beein­träch­tigen, sind wir berechtigt, vom Käufer Sicher­stellung unserer For­de­rungen zu verlangen.

15. Abtre­tungs­verbot

Der Käufer darf die Rechte aus dem Vertrag nur mit unserer schrift­lichen Zustimmung abtreten.

16. Kun­den­be­ratung

Kun­den­be­ra­tungen führen wir kos­tenlos durch, falls nicht etwas anderes ver­einbart ist. Die Beratung ist unver­bindlich und wir schließen dafür jede Haftung aus.

17. Erfül­lungsort, Gerichts­stand und anwend­bares Recht

Erfül­lungsort und Gerichts­stand sind – soweit gesetzlich zulässig – Stuttgart. Soweit nichts anderes ver­einbart ist, gelten aus­schließlich die gesetz­lichen Bestim­mungen der Bun­des­re­publik Deutschland unter Aus­schluss des ein­heit­lichen inter­na­tio­nalen Kaufrechts.

18. Teil­un­wirk­samkeit

Sollte eine Bestimmung dieser Verkaufs‑, Liefer-und Zah­lungs­be­din­gungen oder eine sonstige ver­trag­liche Bestimmung unwirksam sein, so bleiben die übrigen Verkaufs‑, Liefer- und Zah­lungs­be­din­gungen und die übrigen Ver­trags­be­stim­mungen wirksam. Der Käufer und wir ver­pflichten uns, in diesem Falle die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirt­schaft­lichen Ergebnis gleich­kom­mende zu ersetzen.

Metall­technik Schmidt GmbH & Co. KG . Schul­straße 41 . D‑70794 Fil­der­stadt . Telefon: +49 711 779 907–0 . E‑Mail: sales@ferrosad.com